Esportazioni svizzere di materiale bellico e di armamenti

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Bauteile für Saddam Husseins Superkanone

Categoria di beni: Kriegsmaterial

Porträt von Saddam Hussein (Datum nicht angegeben). CIA / CIA Museum; bereitgestellt auf Wikimedia Commons. Via Wikimedia Commons. Kontextporträt. Lizenzprüfung: 2026-09-26.
Porträt von Saddam Hussein (Datum nicht angegeben).

Public Domain (US-Regierungswerk; PD-USGov-CIA)

Von Roll und die Waadtländer Handelsfirma Eric Uldry SA waren an Lieferungen für Gerald Bulls irakisches Superkanonenprojekt beteiligt. Die 1988 und 1989 geschlossenen Verträge betrafen unter anderem Hydraulikzylinder zur Rückstossdämpfung sowie weitere spezifische Geschützbauteile. Erste Lieferungen erfolgten im Dezember 1989; bis April 1990 gelangten Bauteile in den Irak. Weitere Teile wurden im Mai 1990 in Frankfurt und Bern beschlagnahmt. Das Bundesgericht verurteilte Verantwortliche am 1. Februar 1996 wegen Verletzung des Kriegsmaterialgesetzes. Es folgte nicht der Darstellung, bei den militärisch bestimmten Bauteilen handle es sich lediglich um gewöhnliche industrielle Erzeugnisse. In der öffentlichen Auseinandersetzung wurde Israel als mögliches Ziel des geplanten irakischen Supergeschützes genannt. Die im Vorprozessbericht von 1996 erwähnte Reichweite von bis zu 1’600 Kilometern war eine Projektangabe.

Effetto della revisione proposta della legge sul materiale bellico

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Irak durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Irak einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommen die USA in Betracht, die gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Irak geliefert haben (3’948 Mio. TIV).

Paesi

Aziende

Periodo

1988–1996

Fonti