Esportazioni svizzere di materiale bellico e di armamenti

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Bührle-Kanonen für Ruhollah Chomeinis Iran

Categoria di beni: Kriegsmaterial

Ruhollah Chomeini, 1964; historische Postkarte. Urheber nicht angegeben; Institute for Iranian Contemporary Historical Studies (iichs.ir), via Wikimedia Commons. Via Wikimedia Commons. Kontextporträt aus der Zeit vor seiner Herrschaft; Gemeinfreiheitsbegründung auf der Dateiseite. Lizenzprüfung: 2026-09-26.
Ruhollah Chomeini, 1964; historische Postkarte.

Public Domain laut Commons (PD-1996)

Während des Ersten Golfkrieges liefert Oerlikon-Bührle über eine Tochterfirma in Italien Luftabwehrkanonen und Leitsysteme an den Iran. «Das Magazin» berichtete 1997 unter Verweis auf frühere Presseberichte, Casalee habe mit Unterstützung der Interba den Verkauf von Bührle-Kanonen an den Iran vermittelt. Ob dies das gleiche Geschäft war, bleibt offen.

Effetto della revisione proposta della legge sul materiale bellico

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Iran durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Iran einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden.

Paesi

Conflitti

Aziende

Periodo

1986

Fonti

  • BaZ, 24.12.1986
  • Das Magazin, 03.05.1997, S. 14: Christoph Keller, «Doppeltes Gesicht» (eingereichter Archivtext)