Esportazioni svizzere di materiale bellico e di armamenti

Torna all'elenco

Fehlende Schweizer Waffen bei Kontrolle im Libanon

Categoria di beni: Kriegsmaterial

Eine 2016 bewilligte Lieferung von zehn Sturmgewehren und 30 Maschinenpistolen gelangte im März 2018 in den Libanon. Bei der Endverbleibskontrolle waren nur neun der 40 Waffen auffindbar. Wegen der 31 fehlenden Waffen beschloss die Schweiz 2019, keine weiteren Ausfuhrbewilligungen zu erteilen.

Effetto della revisione proposta della legge sul materiale bellico

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Libanon durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Libanon einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommen die USA in Betracht, die gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Libanon geliefert haben (367 Mio. TIV).

Paesi

Periodo

2016–2019

Fonti