Feldkanonen für Fulgencio Batista
Categoria di beni: Kriegsmaterial

Public Domain laut Commons – Kuba
Effetto della revisione proposta della legge sul materiale bellico
Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Kuba durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Kuba einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden.
Paesi
Aziende
Periodo
1950er
Fonti
- Jan Suter, „Schweizer Waffenausfuhren in die Karibik“, in Unheimliche Geschäfte, S. 315