Esportazioni svizzere di materiale bellico e di armamenti

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Feuerleittechnik für Indien

Categoria di beni: Kriegsmaterial

Oerlikon GDF-003 35-mm-Zwillingskanone, Taiwan, 13.08.2011. 玄史生 / Wikimedia Commons (Eigenaufnahme). Via Wikimedia Commons. Illustration der Oerlikon-35-mm-Familie; kein Nachweis der konkreten Lieferung. Lizenzprüfung: 2026-09-26.
Oerlikon GDF-003 35-mm-Zwillingskanone, Taiwan, 13.08.2011.

CC BY-SA 3.0

2012 wurden aus der Schweiz Feuerleiteinrichtungen für die Luftverteidigung im Wert von rund 22 Millionen Franken nach Indien ausgeführt. Die Lieferung umfasste Steuerungseinheiten ohne die zugehörigen Waffen. Die Ausfuhren wurden 2016 im Zusammenhang mit dem wachsenden indischen Rüstungsmarkt und der Schweizer Exportkontrolle thematisiert.

Effetto della revisione proposta della legge sul materiale bellico

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Indien durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Indien einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommt Frankreich in Betracht, das gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Indien geliefert hat (6’103 Mio. TIV).

Paesi

Periodo

Ausfuhren 2012; Bericht 2016

Fonti