Gescheiterter Panzerverkauf nach Thailand
Categoria di beni: Kriegsmaterial

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Effetto della revisione proposta della legge sul materiale bellico
Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Thailand durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Thailand einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommen die USA in Betracht, die gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Thailand geliefert haben (476 Mio. TIV).
Paesi
Conflitti
Periodo
Verhandlungen 2002–2004; Scheitern 2005
Fonti
- APA/Keystone-SDA / Der Standard, 01.03.2005: Schweiz – Panzergeschäft mit Thailand geplatzt
- Facts, 13.05.2004, S. 18: Nachschub aus der Schweiz; Neutral ist nicht genug (Andreas Schmid)