Esportazioni svizzere di materiale bellico e di armamenti

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Gestoppte Grosskalibermunition für Khalifa bin Zayid

Categoria di beni: Kriegsmaterial

Die Schweizer Behörden lehnten 2017 ein Ausfuhrvorhaben für Grosskalibermunition in die Vereinigten Arabischen Emirate ab.

Effetto della revisione proposta della legge sul materiale bellico

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte die Vereinigten Arabischen Emirate durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für die Vereinigten Arabischen Emirate einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommen die USA in Betracht, die gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an die Vereinigten Arabischen Emirate geliefert haben (9’818 Mio. TIV).

Paesi

Periodo

2017

Fonti