Google Schweiz arbeitet von Zürich aus für die israelische Regierung. Im Rahmen des Projekts Nimbus erhalten israelische Regierungsstellen Zugang zu Cloud-Infrastruktur, Rechenzentren und KI-Kapazitäten von Google und Amazon. Google Schweiz beriet israelische Regierungsstellen unter anderem zu Identitäts- und Zugangsmanagement, Schnittstellenintegration und generativen KI-Technologien. Dokumente belegen zudem Produkt- und Supportanfragen des israelischen Militärs an Google, die nach dem 7. Oktober 2023 gestellt und unter anderem Google-Ingenieurinnen und -Ingenieuren in Zürich zugewiesen wurden. Mitarbeitende von Google Zürich protestierten gegen die militärische Nutzung von Technologien des Unternehmens. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) untersuchte 2025, ob die Tätigkeit von Google Schweiz unter das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen fällt, und kam zum Schluss, dass dies nicht der Fall ist. Das SECO hatte 2024 erklärt, die Entwicklung der Cloud-Technologie durch Google Schweiz sei nicht bewilligungspflichtig. Google bezeichnete die Cloud-Dienste als Standardprodukte und bestritt eine spezifische militärische Ausrichtung des Nimbus-Vertrags.
Eine nach dem Beginn des Gaza-Krieges gestellte militärische Anfrage betraf Bildverarbeitung und wurde Google-Fachleuten in Zürich zugewiesen. Das EDA schloss seine Prüfung im Juli 2025 ab; die SECO-Auskunft zur fehlenden Bewilligungspflicht stammt vom Oktober 2024. Google überarbeitete im Februar 2025 seine KI-Grundsätze und strich frühere ausdrückliche Ausschlüsse bestimmter schädlicher Anwendungen. Das Unternehmen verwies weiterhin auf Produktregeln und Verbote rechtswidriger Nutzung. Eine Vertragsrecherche von +972 Magazine, Local Call und The Guardian vom 29. Oktober 2025 beschreibt Einschränkungen der Möglichkeit der Anbieter, ihre eigenen Nutzungsregeln gegenüber Israel durchzusetzen, sowie einen Mechanismus zur Warnung vor ausländischen gerichtlichen Datenherausgabeverlangen.
Effetto della revisione proposta della legge sul materiale bellico
Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden.
Der Bundesrat könnte Israel durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern.
Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Israel einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommen die USA in Betracht, die gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Israel geliefert haben (5’009 Mio. TIV).