Esportazioni svizzere di materiale bellico e di armamenti

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Helitrade-Waffenangebote für Chomeinis Iran

Categoria di beni: Kriegsmaterial Unklar

Ruhollah Chomeini, 1964; historische Postkarte. Urheber nicht angegeben; Institute for Iranian Contemporary Historical Studies (iichs.ir), via Wikimedia Commons. Via Wikimedia Commons. Kontextporträt aus der Zeit vor seiner Herrschaft; Gemeinfreiheitsbegründung auf der Dateiseite. Lizenzprüfung: 2026-09-26.
Ruhollah Chomeini, 1964; historische Postkarte.

Public Domain laut Commons (PD-1996)

Die Helitrade AG in Belp, eine Tochter der Heliswiss, bot im Herbst 1985 über den britischen Waffenhändler Ben Banerjee und dessen Firma B R & W Industries Ltd 1250 amerikanische TOW-Panzerabwehrraketen für Iran an. Die geplante Beschaffung führte über Portugal; als iranischer Käufer waren die Revolutionsgarden, Sepah Pasdaran, bezeichnet. Das Volumen wurde 1987 mit rund 16 Millionen Franken beziehungsweise 7,5 Millionen Dollar angegeben. Rechnungen und Bankunterlagen aus November und Dezember 1985 sowie ein Telex über die Betankung eines Transportflugzeugs in Teheran dokumentierten Geschäftsvorbereitungen. In den Papieren waren die Raketen als Hubstapler bezeichnet. Helitrade-Geschäftsführer Walter Demuth bestätigte den Handelsversuch, bestritt aber, dass die Lieferung zustande gekommen sei. Eine tatsächliche Lieferung dieser 1250 Raketen bleibt ungeklärt. Im September 1987 wurde Helitrade-Geschäftsführer Walter Demuth in Turin aufgrund eines US-Haftbefehls wegen des Verdachts auf Handel mit Militärflugzeugen und Betrug zum Schaden der USA festgenommen. Nach den damals veröffentlichten Angaben der Turiner Polizei ging es unter anderem um gebrauchte französische Militärflugzeuge und weiteres Kriegsmaterial im Wert von 20 Millionen Dollar. Beschlagnahmte Unterlagen sollten ein laufendes Geschäft betreffen, das offiziell nach Zaire, tatsächlich aber nach Iran führen sollte. Auch die Schweizer Bundesanwaltschaft befasste sich mit einer möglicherweise damit verbundenen Angelegenheit. Flugzeugtypen, Stückzahlen, tatsächliche Lieferung und Ausgang des Verfahrens bleiben offen. Der Vorwurf betrifft ein anderes Warenpaket als Helitrades TOW-Angebot von 1985.

Effetto della revisione proposta della legge sul materiale bellico

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Iran durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Iran einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden.

Paesi

Conflitti

Aziende

Periodo

TOW-Angebot 1985; Aufdeckung und Festnahme 1987

Fonti

  • SonntagsBlick, 13.09.1987, S. 4: Irangate! Berner «Helitrade»-Chef Demuth verhaftet (Elisabeth Hunn, Jean Claude Berger und W. Bertschinger)
  • SonntagsBlick, 12.07.1987, S. 4: Heliswiss-Tochter wollte US-Waffen an den Iran verkaufen!