Kanonen und Gewehre für Juan Perón
Categoria di beni: Kriegsmaterial

Perón-Diktatur wurde mit Kriegsmaterial von staatlichen und privaten Schweizer Betrieben beliefert; Kanonen und Handfeuerwaffen.
Effetto della revisione proposta della legge sul materiale bellico
Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Für Argentinien als heutigen Anhang-2-Staat würde Art. 22a Abs. 2bis das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufheben und die Bewilligung zur Regel machen. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern.
Paesi
Periodo
Ende 1940er
Fonti
- Markus Glatz, „Schweizer Waffen im 'Handelskrieg' mit Argentinien“, in Unheimliche Geschäfte, S. 247