Esportazioni svizzere di materiale bellico e di armamenti

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Kleinwaffen für Argentinien trotz Polizeigewalt

Categoria di beni: Kriegsmaterial

2002 wurden bewilligte Schweizer Kriegsmaterialausfuhren im Wert von 229’194 Franken nach Argentinien ausgeführt. Davon entfielen 224’857 Franken auf die Kategorie KM 1 für Hand- und Faustfeuerwaffen und 4’337 Franken auf KM 3 für Munition. Die Lieferungen wurden 2003 in der Berichterstattung über Polizeigewalt und Menschenrechtsverletzungen in Argentinien thematisiert.

Effetto della revisione proposta della legge sul materiale bellico

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Für Argentinien als heutigen Anhang-2-Staat würde Art. 22a Abs. 2bis das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufheben und die Bewilligung zur Regel machen. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern.

Paesi

Periodo

Ausfuhren 2002; Veröffentlichung 2003

Fonti