Esportazioni svizzere di materiale bellico e di armamenti

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Komponenten für Saddam Husseins Atomprogramm

Categoria di beni: Unklar

Porträt von Saddam Hussein (Datum nicht angegeben). CIA / CIA Museum; bereitgestellt auf Wikimedia Commons. Via Wikimedia Commons. Kontextporträt. Lizenzprüfung: 2026-09-26.
Porträt von Saddam Hussein (Datum nicht angegeben).

Public Domain (US-Regierungswerk; PD-USGov-CIA)

Schweizer Unternehmen lieferten Komponenten für das irakische Atomprogramm während des Iran-Irak-Kriegs.

Effetto della revisione proposta della legge sul materiale bellico

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Irak durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Irak einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommen die USA in Betracht, die gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Irak geliefert haben (3’948 Mio. TIV).

Paesi

Conflitti

Periodo

1993

Fonti

  • K-Tip, 24.03.1993; WoZ, 10.09.1993