Esportazioni svizzere di materiale bellico e di armamenti

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Lücken bei der Waffenkontrolle in Chile

Categoria di beni: Kriegsmaterial

Das SECO kontrollierte 2016 Schweizer Panzerhaubitzen und Repetiergewehre bei der chilenischen Armee sowie Maschinenpistolen bei der Polizei. Rund 70 Prozent des Materials konnten vor Ort physisch geprüft werden. Für den Rest akzeptierte die Delegation schriftliche Erklärungen, weil die Waffen nicht an einem Ort zusammengeführt werden konnten. Die Delegation bewertete die Kontrolle dennoch als sehr gut. Die 2017 veröffentlichten Prüfdetails lösten Fragen zur Aussagekraft solcher Kontrollen aus.

Effetto della revisione proposta della legge sul materiale bellico

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Chile durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Chile einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommen die USA in Betracht, die gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Chile geliefert haben (468 Mio. TIV).

Paesi

Periodo

Lieferungen vor 2016; Endverbleibskontrolle 2016

Fonti

  • SonntagsZeitung, 16.07.2017, S. 5: Schweiz kontrolliert Waffenexporte – aber mit Einschränkungen (Christian Brönnimann)