Esportazioni svizzere di materiale bellico e di armamenti

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Maxon-Ausfuhren nach Israel und in Erdoğans Türkei

Categoria di beni: Besondere militärische Güter

Recep Tayyip Erdoğan im Kreml, 05.03.2020; Ausschnitt. Mikhail Klimentyev / Russian Presidential Press and Information Office / TASS / www.kremlin.ru. Via Wikimedia Commons. Kontextporträt. Lizenzprüfung: 2026-09-26.
Recep Tayyip Erdoğan im Kreml, 05.03.2020; Ausschnitt.

CC BY 4.0

Maxon Motor erhielt 2016 Ausfuhrbewilligungen für besondere militärische Güter der Kategorie ML4 im Wert von 7,66 Millionen Franken in die Türkei. Auch 2017 gehörte die Türkei zu den bewilligten Zielländern. Maxon Motor erhielt 2017 Exportbewilligungen nach Israel in der Kategorie ML4 für besondere militärische Güter. Der auf Israel entfallende Betrag und die konkreten Produkte wurden nicht aufgeschlüsselt.

Effetto della revisione proposta della legge sul materiale bellico

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte die Türkei und Israel durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für die Türkei und Israel einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als Drittstaaten könnten zum Beispiel die folgenden Staaten dienen, die gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen geliefert haben: Türkei: USA (3’964 Mio. TIV); Israel: USA (5’009 Mio. TIV).

Paesi

Aziende

Periodo

Bewilligungen 2016–2017

Fonti