Esportazioni svizzere di materiale bellico e di armamenti

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Metallux-Schaltungen für Ricor

Categoria di beni: Dual-Use-Güter (GKG)

Rauch und Feuer an einem Hochhaus in Gaza-Stadt nach einem israelischen Angriff, 07.10.2023. Ali Hamad / APAimages für WAFA; Commons-VRT-Freigabe 2023102210002537. Via Wikimedia Commons. Kontextbild des Gazakriegs; kein Beleg für den Einsatz Schweizer Güter oder eine Verbindung zu diesem Angriff. Lizenzprüfung: 2026-09-26.
Rauch und Feuer an einem Hochhaus in Gaza-Stadt nach einem israelischen Angriff, 07.10.2023.

CC BY-SA 3.0

Metallux erhielt drei Ausfuhrbewilligungen für insgesamt 1’300 Hybridschaltungen auf Aluminiumoxid-Substrat an Ricor Systems. Die Bewilligungen vom Oktober 2023 sowie April und August 2024 umfassen 48’900 Franken. Ricor ist unter anderem im Bereich militärischer Sensorik tätig.

Effetto della revisione proposta della legge sul materiale bellico

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Israel durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Israel einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommen die USA in Betracht, die gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Israel geliefert haben (5’009 Mio. TIV).

Paesi

Conflitti

Aziende

Periodo

Oktober 2023–August 2024

Fonti