Esportazioni svizzere di materiale bellico e di armamenti

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Mowag-Panzer trotz Entwicklungsprioritäten Botswanas

Categoria di beni: Kriegsmaterial

Mowag Piranha II 8×8, Schweizer Armee, 17.06.2016. FFA P-16 / Wikimedia Commons (Eigenaufnahme). Via Wikimedia Commons. Illustration der Piranha-Familie; Version und Fahrzeug sind nicht der konkreten Lieferung zugeordnet. Lizenzprüfung: 2026-09-26.
Mowag Piranha II 8×8, Schweizer Armee, 17.06.2016.

CC BY-SA 4.0

Botswana bezog 2003–2004 Mowag-Schützenpanzer. Das Geschäft löste parlamentarische Fragen zur Vereinbarkeit mit der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit aus. Botswana war 2004 der zweitgrösste Abnehmer Schweizer Kriegsmaterials.

Effetto della revisione proposta della legge sul materiale bellico

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Botswana durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Botswana einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommt Frankreich in Betracht, das gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Botswana geliefert hat (59 Mio. TIV).

Paesi

Aziende

Periodo

2003–2004

Fonti