Oerlikon-Auslandsproduktion für das Apartheidregime
Categoria di beni: Kriegsmaterial

Effetto della revisione proposta della legge sul materiale bellico
Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Südafrika durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Südafrika einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommen die Niederlande in Betracht, die gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Südafrika geliefert haben (90 Mio. TIV).
Paesi
Conflitti
Aziende
Periodo
Lizenzproduktion ab 1964; Vertrag 1974; technische Hilfe bis in die 1980er-Jahre; Klageankündigung 2002; Rheinmetall-Zivilverfahren 2009–2013
Fonti
- Peter Hug, 2005: Mit der Apartheidregierung gegen den Kommunismus. Zusammenfassung der Studie im NFP 42+, insbesondere S. 4, 7–8, 10 und 12
- Der Bund, 28.10.2005, S. 2: Enge Bande zum Apartheidstaat; Schweizer Hilfe im Atombombenprogramm; Geschäft vor Menschenrechte (Stefan Schmid)
- Martin Stoll, Facts Nr. 28/2002: Von oben gebilligt, S. 21–25, insbesondere S. 24–25; Mitarbeit Stefan Barmettler
- Tages-Anzeiger, 13.11.2002, S. 2: Ed Fagan verklagt drei weitere Schweizer Firmen (Martina Egli)
- US District Court, Southern District of New York: In re South African Apartheid Litigation, 617 F. Supp. 2d 228, 08.04.2009 (Entscheid über Klageabweisungsanträge)
- US District Court, Southern District of New York: In re South African Apartheid Litigation, 02 MDL 1499, Dokument 282, 28.08.2014, S. 5 (Rheinmetall-Abweisung vom 26.12.2013)