Patvag-Zünder für Ruhollah Chomeini über Bofors
Categoria di beni: Kriegsmaterial

Public Domain laut Commons (PD-1996)
Effetto della revisione proposta della legge sul materiale bellico
Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Für Schweden als heutigen Anhang-2-Staat würde Art. 22a Abs. 2bis das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufheben und die Bewilligung zur Regel machen. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Der Bundesrat könnte Iran durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Iran einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden.
Paesi
Conflitti
Aziende
Periodo
Zulieferungen in den 1980er-Jahren; Aufdeckung 1987; Restlieferung für September 1988 vermerkt
Fonti
- Zürichbieter, 08.04.1988; Friedenspolitik Nr. 42, 1987
- Facts, 25.01.1996, S. 16 ff.: Blochers Geschäfte mit den Kriegsherren der Welt (Res Gehriger), einschliesslich der Stellungnahme des Ems-Konzerns
- Facts, 25.01.1996, S. 16–24: Ems-Patvag — Blochers Geschäfte mit den Kriegsherren der Welt (Res Gehriger)