Esportazioni svizzere di materiale bellico e di armamenti

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Russisches Rüstungsaluminium über Schweizer Handelsvertrag

Categoria di beni: Dual-Use-Güter (SECO-Stellungnahme zu den Aluminiumplatten)

Russische Behörden untersuchten eine Lieferung von 128 Platten aus der Aluminium-Gusslegierung 6061 von Russland an ein israelisches Unternehmen der Rüstungsindustrie. Die Lieferung soll über einen Aussenhandelsvertrag mit einer Schweizer GmbH abgewickelt worden sein. Im Rechtshilfeersuchen vom 20. November 2019 wurde dem russischen Beschuldigten vorgeworfen, die in Russland erforderliche Ausfuhrbewilligung nicht eingeholt zu haben. Das SECO ordnete die bezeichneten Platten am 13. Februar 2020 als bewilligungspflichtige Dual-Use-Güter ein. Die Schweizer Bundesanwaltschaft liess den Geschäftsführer der Schweizer GmbH als Zeugen befragen und bewilligte 2021 die Weitergabe seines Befragungsprotokolls. Das Bundesstrafgericht hob diese Verfügung am 13. Mai 2022 auf und verweigerte Russland die Rechtshilfe wegen der nach dem Angriff auf die Ukraine veränderten menschenrechtlichen Lage.

Effetto della revisione proposta della legge sul materiale bellico

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Israel durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Israel einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommen die USA in Betracht, die gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Israel geliefert haben (5’009 Mio. TIV).

Paesi

Conflitti

Periodo

Lieferdatum nicht veröffentlicht; Rechtshilfeersuchen 2019; Entscheid 2022

Fonti