Esportazioni svizzere di materiale bellico e di armamenti

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Schweizer Waffen für Qabus

Categoria di beni: Kriegsmaterial

Offizielles Porträt Sultan Qabus; Aufnahmedatum unbekannt. Foreign Ministry of Oman; Bildausschnitt des offiziellen Doppelporträts. Via Wikimedia Commons. Quellenangabe erforderlich; Lizenz enthält ein Verbot rufschädigender Bearbeitungen/Handlungen in Bezug auf die Daten. Weitere Bedingungen auf der Dateiseite. Lizenzprüfung: 26.09.2026.
Offizielles Porträt Sultan Qabus; Aufnahmedatum unbekannt.

Open Government Licence – Oman 1.0

2002 wurden bewilligte Schweizer Kriegsmaterialausfuhren von insgesamt 662’717 Franken in den Oman ausgeführt. Die Waffenlieferungen wurden 2003 wegen der Menschenrechtslage im Oman kritisiert. Konkrete Modelle, Hersteller und Endnutzer sind nicht angegeben.

Effetto della revisione proposta della legge sul materiale bellico

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Oman durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Oman einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommt Grossbritannien in Betracht, das gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Oman geliefert hat (1’222 Mio. TIV).

Paesi

Periodo

Ausfuhren 2002; Veröffentlichung 2003

Fonti