Esportazioni svizzere di materiale bellico e di armamenti

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Swiss-Arms-Gewehre für Hosni Mubaraks Ägypten

Categoria di beni: Kriegsmaterial

Hosni Mubarak im Weissen Haus, 05.03.2002; Ausschnitt. Eric Draper / White House. Via Wikimedia Commons. Kontextporträt. Lizenzprüfung: 2026-09-26.
Hosni Mubarak im Weissen Haus, 05.03.2002; Ausschnitt.

Public Domain (US-Regierungswerk; PD-USGov-POTUS)

Der Bundesrat bewilligte 2008 die Ausfuhr von 123 Swiss-Arms-Sturmgewehren nach Ägypten. Im September 2013 wurde in Kairo ein Angehöriger einer paramilitärischen Einheit mit einem SIG-Sturmgewehr fotografiert. Im November berichtete die Tribune de Genève über SIG-Gewehre bei ägyptischen Sicherheitskräften.

Effetto della revisione proposta della legge sul materiale bellico

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Ägypten durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Ägypten einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommt Frankreich in Betracht, das gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Ägypten geliefert hat (4’607 Mio. TIV).

Paesi

Conflitti

Aziende

Periodo

Bewilligung 2008; Waffenfotos und Herkunftsdebatte 2013

Fonti