Esportazioni svizzere di materiale bellico e di armamenti

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TRUMPF-Lasermaschinen für Israels Militär

Categoria di beni: Dual-Use-Güter (GKG)

Rauch und Feuer an einem Hochhaus in Gaza-Stadt nach einem israelischen Angriff, 07.10.2023. Ali Hamad / APAimages für WAFA; Commons-VRT-Freigabe 2023102210002537. Via Wikimedia Commons. Kontextbild des Gazakriegs; kein Beleg für den Einsatz Schweizer Güter oder eine Verbindung zu diesem Angriff. Lizenzprüfung: 2026-09-26.
Rauch und Feuer an einem Hochhaus in Gaza-Stadt nach einem israelischen Angriff, 07.10.2023.

CC BY-SA 3.0

TRUMPF Schweiz erhielt Bewilligungen für drei Laserschneidmaschinen an das israelische Verteidigungsministerium: an das Instandsetzungszentrum im Camp Yaakov Dori, ein Fahrzeugwerk in Haifa und Camp Yadin. Die Bewilligungen stammen vom Mai und Juni 2024 sowie Februar 2025 und umfassen rund 1,315 Millionen Franken. TRUMPF erklärte, die Maschinen dienten unter anderem der Verstärkung von Fahrzeugstrukturen. Die Bewilligungen betreffen TruLaser-3060-fiber-L95-Maschinen: am 31. Mai 2024 für den Militärstandort Camp Yaakov Dori in Ramat Gan (Instandhaltungseinheit 7000; 454’515.63 Franken), am 11. Juni 2024 für den Standort Haifa Car Plant Masha (438’564.83 Franken) und am 20. Februar 2025 für Camp Yadin Tzrifin in Rishon LeZion (421’951.60 Franken). Zusammen sind 1’315’032.06 Franken bewilligt. Als Zwischenstellen erscheinen TRUMPF Werkzeugmaschinen in Ditzingen und Tavor Advanced Machinery in Israel. Die Listenposition lautet 6A005.a6b2.

Effetto della revisione proposta della legge sul materiale bellico

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Israel durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Israel einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommen die USA in Betracht, die gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Israel geliefert haben (5’009 Mio. TIV).

Paesi

Conflitti

Aziende

Periodo

2024–2025

Fonti