Esportazioni svizzere di materiale bellico e di armamenti

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Waffen für Pakistan während der Kaschmir-Eskalation

Categoria di beni: Kriegsmaterial

2018 wurden Schweizer Kriegsmaterialausfuhren nach Pakistan im Wert von 10’940’428 Franken erfasst. Die Ausfuhren wurden im Februar 2019 im Zusammenhang mit der erneuten militärischen Eskalation zwischen Indien und Pakistan öffentlich thematisiert.

Effetto della revisione proposta della legge sul materiale bellico

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Pakistan durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Pakistan einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommen die USA in Betracht, die gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Pakistan geliefert haben (2’134 Mio. TIV).

Paesi

Conflitti

Periodo

Ausfuhren 2018; Debatte Februar 2019

Fonti