Esportazioni svizzere di materiale bellico e di armamenti

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Waffen für Staaten mit Irak- und Afghanistaneinsätzen

Categoria di beni: Kriegsmaterial

US-Marines eskortieren irakische Kriegsgefangene, 21. März 2003. Lance Cpl. Brian L. Wickliffe / U.S. Marine Corps; Foto 030321-M-3692W-053. Via Wikimedia Commons. Konfliktillustration; kein Nachweis schweizerischer Waffen auf diesem Foto. Lizenzprüfung: 26.09.2026.
US-Marines eskortieren irakische Kriegsgefangene, 21.

Public Domain – US Marine Corps

Die Schweizer Kriegsmaterialausfuhren 2007 umfassten Lieferungen an Staaten mit Truppen im Irak und in Afghanistan.

Effetto della revisione proposta della legge sul materiale bellico

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Je nach heute zugeordnetem Empfängerstaat würde Art. 22a Abs. 2bis die Bewilligung für Anhang-2-Staat zur Regel machen; weitere Staaten könnte der Bundesrat durch eine Verordnungsänderung in Anhang 2 aufnehmen. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen staatlicher Endempfänger zur situationsabhängigen Vorgabe machen und könnte dadurch Weitergaben erleichtern. Die Empfängerstaaten dieses Eintrags sind nicht einzeln benannt; deshalb ist kein belastbares länderspezifisches SIPRI-Beispiel möglich.

Paesi

Conflitti

Periodo

2007

Fonti