Esportazioni svizzere di materiale bellico e di armamenti

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Werkzeugmaschinen für Wladimir Putins Rüstungsindustrie

Categoria di beni: Dual-Use-Güter (drei gerichtlich behandelte Galika-Gesuche 2020) Genaue Listeneinstufung der übrigen im Sammelfall genannten Maschinen nicht vollständig belegt.

Porträt von Wladimir Putin. Präsidialer Presse- und Informationsdienst / www.kremlin.ru. Via Wikimedia Commons. Kontextporträt; kein Bild des Exportgeschäfts. Lizenzprüfung: 2026-09-26.
Porträt von Wladimir Putin.

CC BY 4.0

Schweizer Werkzeugmaschinen wurden an russische Unternehmen geliefert, die für die Rüstungsindustrie tätig sind. Zu den genannten Schweizer Firmen gehören GF Machining Solutions, Fritz Studer AG, Codere SA, Sylvac SA und Galika AG. Der russische Flugzeugmotorenhersteller PJSC Kuznetsov setzte Schleifmaschinen der Fritz Studer AG ein. Die Maschinen wurden 2018 im Auftrag des russischen Verteidigungsministeriums gekauft. PJSC Kuznetsov produziert Triebwerke für strategische Bomber wie die Tu-22, die von der russischen Luftwaffe im Krieg gegen die Ukraine eingesetzt werden. Die jurassische Codere SA lieferte 2016 Wärmebehandlungsanlagen an das russische Werk Elektromashina, das unter anderem Bestandteile für russische Panzer herstellt. Galika stellte zwischen dem 17. Februar und dem 19. März 2020 drei Ausfuhrgesuche für Werkzeugmaschinen nach Russland. Zwei Gesuche betrafen ein Bearbeitungszentrum und einen Langdrehautomaten zur Herstellung von Teilen medizinischer Geräte; das dritte ein Bearbeitungszentrum zur Herstellung technologischer Ausrüstungen. Das SECO lehnte die Gesuche am 17. Juni 2020 ab, weil es einen verschleierten militärischen Endzweck beziehungsweise eine unerlaubte Weiterleitung vermutete. Galika bestritt dies und legte Unterlagen zur zivilen Verwendung vor. Am 11. Januar 2021 hob das Bundesverwaltungsgericht die Ablehnungsverfügung auf und wies die Sache zur ergänzenden Sachverhaltsabklärung und neuen Entscheidung zurück. Das SECO hatte unter anderem technische Angaben zur zivilen Verwendung nicht ausreichend geprüft und beim dritten Gesuch das rechtliche Gehör verletzt.

Effetto della revisione proposta della legge sul materiale bellico

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Russland durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Russland einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommt Italien in Betracht, das gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Russland geliefert hat (54 Mio. TIV).

Paesi

Conflitti

Aziende

Periodo

2016–2022; Galika-Verfahren 2020–2021

Fonti